Zu Steuersenkungen
Zum Thema Steuersenkungen empfehle ich diesen Text meines Bundestagskollegen Volker Wissing:
Über die Berechtigung von Steuersenkungen wird gerne und oft gesprochen, leider öfter und weit intensiver, als über Staatsausgaben. Dabei wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Schuldenbremse Steuersenkungen unmöglich mache. Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Neuverschuldung unter das Wirtschaftswachstum bzw. die Inflationsrate sinkt und die Schuldenlast damit dauerhaft abgebaut werden kann. Gerade im Hinblick auf die Eurokrise ist es wichtig, dass Deutschland die Vorgaben der Schuldenbremse einhält, um den Finanzmärkten das deutliche Signal zu übermitteln, dass Europa seine Schulden auch tatsächlich begleichen wird.
Es war stets Konsens, dass Steuersenkungen nicht losgelöst von der Haushaltskonsolidierung erfolgen können und sollen. Und die Koalition hat sich streng an dieses Prinzip gehalten. Mit unserer Wirtschaftspolitik haben wir das Land auf einen stabilen Wachstumskurs gebracht. Arbeitsplätze sind entstanden, die Sozialkassen wurden entlastet und die Steuereinnahmen sind deutlich gestiegen. Um die Einhaltung der Schuldenbremse sicherzustellen, hat die Koalition unter massiver Kritik der Opposition ein umfangreiches Sparpaket beschlossen. Wo war hier eigentlich der Aufschrei der Medien? Wo war die Kritik an einer verantwortungslosen Opposition, die die Regierung für ihre Konsolidierungspolitik kritisiert hat anstatt sie aktiv zu unterstützen? Niemand muss FDP und Union an ihre Hausaufgaben erinnern; wir haben sie gemacht. Nun sagen wir, wenn der Prozess der Haushaltskonsolidierung eingeleitet ist und Spielräume im Haushalt entstehen, wollen wir den Beschäftigten etwas zurückgeben anstatt neue Ausgabenwünsche zu erfüllen. Wer die Steuersenkungspläne der FDP kritisiert, der müsste die zahllosen, nicht gegenfinanzierten Ausgabenpläne von SPD, Grünen und Linken genauso vehement ablehnen.
Die Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land gehörten zu den Dingen, die gerne und oft übersehen werden. Es sind die derzeit aktiv Arbeitenden, die hohe Beiträge in die Rentenkasse einbezahlen, um die aktuellen Renten zu finanzieren. Weil sie aber selbst künftig kaum noch eine vergleichbare Rente erhalten werden, müssen die Menschen privat zusätzlich Vorsorge treffen. Gleichzeitig müssen sie die Staatsverschuldung abbauen und damit staatliche Leistungen finanzieren, die in der Vergangenheit konsumiert wurden. Es sind die derzeit aktiv Beschäftigten, die von dem Sozialstaat regelrecht in die Zange genommen werden. Sie müssen steigende Abgaben- und Steuerlasten tragen und bekommen dafür sinkende Staatsleistungen in Aussicht gestellt. Es ist eine Frage der Zeit, bis die Betroffenen an dem Sozialstaat zweifeln, um nicht zu sagen verzweifeln werden.
Nicht Steuersenkungen sind aus der Zeit gefallen, sondern die klassischen Ausdrucksformen linker Ausgabenpolitik. Wer in Zeiten, in denen die Folgen des demographischen Wandels sich immer deutlicher abzeichnen, die Einführung einer Sockelrente fordert und damit eine Mehrbelastung der Beitrags- bzw. Steuerzahlerinnen und -zahlern das Wort redet, begreift den Sozialstaat längst nicht mehr als ein ausgewogenes System des Nehmens und Gebens. Beschleunigen neue Staatsausgaben nicht das Schuldenwachstum?
Während SPD, Grüne und Linke Transferleistungsempfängern steigende Leistungen in Aussicht stellen, geißeln sie die Entlastung der Beschäftigten als unverantwortlich. Ist diese Haltung sozial gerecht? Während die Sozialleistungen kontinuierlich steigen sollen und etwa über die regelmäßige Anpassung des Existenzminimums auch weiter steigen werden, verweigern ausgerechnet die Parteien des linken Spektrums denen, die den Sozialstaat finanzieren, jegliche Entlastungsperspektive. Dabei sind auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Kaufkraftverlusten betroffen. Wer heute eine Gehaltserhöhung erhält, zahlt automatisch mehr Steuern. In Kombination mit der Inflation führt das dazu, dass er zwar brutto mehr auf dem Gehaltszettel stehen hat, sich netto aber in vielen Fällen trotzdem weniger leisten kann. Während wir das Existenzminimum regelmäßig anpassen, werden die Auswirkungen der Inflation auf die Masse der Beschäftigten von vielen einfach ignoriert. Welche Folgen das hat, kann man an dem deutschen Steuerrecht ablesen. Während der Freibetrag seit 1958 von umgerechnet 860 Euro auf über 8.000 Euro angehoben wurde, lag die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz 1958 bei 56.263 Euro und liegt heute bei 52.882 Euro. Wenn wir heute mehr Spitzensteuersatzahler denn je haben, liegt das nicht daran, dass wir eine Gesellschaft von Spitzenverdienern geworden sind. Ursächlich ist unser Steuersystem, das Gehaltszuwächse automatisch in eine höhere Steuerbelastung umsetzt. Der Spitzensteuersatz, der eigentlich für die Besteuerung von Spitzeneinkommen gedacht war, hat sich von oben in die Mitte der Gesellschaft hineingefressen.
Während im unteren Bereich die Menschen durch die regelmäßige Anpassung des Existenzminimum aus der Steuerpflicht entlassen werden, wird für den Rest der Beschäftigten mehr und mehr der Spitzensteuersatz zum Regelsatz. Paul Kirchhoff hat gute Chancen, dass das von ihm favorisierte Konzept eines einheitlichen Steuersatzes für alle, die sogenannte Flattax, sich doch noch durchsetzt: mit dem Spitzensteuersatz als Einheitstarif.
Unser Steuersystem, das früher die gesamte gesellschaftliche Bandbreite vom Hilfsarbeiter zum Bankvorstand abgebildet hat, ist durch die Inflation und die nicht erfolgte Überarbeitung des Tarifs zusammengestaucht worden. Heute variiert die Steuerbelastung nur noch in der Gehaltskategorie vom Hilfs- bis zum gutverdienenden Facharbeiter; ansonsten gilt: Spitzensteuersatz für alle.
Wie gerecht ist ein Sozialstaat, der einerseits Transferleistungen ständig anpasst, andererseits aber den Beschäftigten entsprechende Anpassungen verweigert? Das Verfassungsgericht schreibt die Anpassung an das Existenzminimum vor; mit welchem Recht verweigern SPD, Grüne und Linke den Beschäftigten die Anpassung ihrer Steuerlast an die Inflation? Nicht die Koalition muss sich für ihre Pläne einer Steuerreform rechtfertigen. SPD, Linke und Grüne müssen sich dafür rechtfertigen, dass sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Gerechtigkeit verweigern.
Soziale Gerechtigkeit entsteht aus dem Empfinden heraus, dass es in einer Gesellschaft fair zugeht. Dazu gehört, dass der gebende Sozialstaat ausreichend und gerecht verteilt, der nehmende Steuerstaat aber ebenso gerecht und ausgewogen nimmt. Während die verteilende Seite des Sozialstaates zahlreiche politische Protagonisten hat, wird die Steuerseite des Staates mehr oder weniger verschämt ignoriert. Nicht umsonst hat die SPD ihr Steuer- und Abgabenkonzept erneut verschoben, neue Sozialleistungen aber schon jetzt gefordert. Ein Sozialstaat, der sich einseitig über seine Ausgabenseite definiert und die Steuerseite ignoriert, ist kein Sozialstaat.
Die klassische linke These lautet, wachsende Staatsausgaben sind kein Problem, man muss einfach die Reichen verstärkt zur Kasse bitten. Soweit zur Theorie, aber wie sieht die Praxis aus? Die SPD hat mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte die Bevölkerung um 25 Mrd. Euro belastet. Im Vergleich dazu bringt die von der SPD als ausgleichende soziale Gerechtigkeit deklarierte sogenannte Reichensteuer gerade einmal 600 Mio. Euro. Diese Zahlen belegen deutlich, wer den sozialdemokratische Ausgabenstaat finanziert, es sind nicht die Wohlhabenden, es ist die Mitte der Gesellschaft, welche den Großteil der Lasten trägt.
Wer den Sozialstaat analysiert, wird sehr schnell begreifen, dass dieser nicht nach dem Robin-Hood-Prinzip, den Reichen nehmen, den Armen geben, funktioniert, sondern dass der Hauptverteilungsstrom von der gesellschaftlichen Mitte ausgeht. Wer steigende staatliche Leistungen verspricht, schwächt deshalb die Mitte. Wer sie dagegen stärken will, muss sie steuerlich entlasten.
Man kann durchaus die Frage stellen, ob der Sozialstaat über das Geld, das er nimmt, nicht in Teilen mehr soziale Ungerechtigkeit erzeugt, als er mit der Verteilung des Geldes an Gerechtigkeitszuwachs erzielt. Ein gerechter Staat definiert soziale Gerechtigkeit nicht über das Volumen verteilter Sozialleistungen, sondern auch über Belastungsgerechtigkeit. Er schaut nicht nur, wem er wie viel geben kann, er schaut auch, wem er wie viel nimmt.
Rot-grüne Politik kümmert sich nur noch um zwei Gruppen. Diejenigen, die aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können und diejenigen, die über ein Einkommen verfügen, das ihnen eine Existenz in postmaterialistischer Sorglosigkeit erlaubt.
Und die Mitte? Die haben sie vergessen.
